Bei der Religionszugehörigkeit sind die Wünsche
der abgebenden Eltern zu achten. Das verlangt das deutsche Adoptionsrecht.
Mehr Rechte haben die leiblichen Eltern bei Adoptionen in Deutschland
meist nicht. Das Jugendamt sucht die künftigen Eltern aus und
kontrolliert, ob sich das Kind richtig entwickelt.
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Das Kind hat in seiner Adoptionsfamilie die gleichen
Rechte wie ein eheliches Kind. Es ist voll erb- und unterhaltsberechtigt.
Dafür erlöschen die Rechtsansprüche gegen die leibliche Familie.
Stirbt zum Beispiel der leibliche Vater, geht das Kind leer aus.
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- Bewerbung beim Jugendamt oder freien Wohlfahrtsträger.
- Ein Partner muss mindestens 25, der andere mindestens 21 Jahre
alt sein.
- Gesichertes Einkommen.
- Bereitschaft eines Elternteils, Berufstätigkeit einzuschränken.
- Ausreichend Wohnraum.
- Guter Gesundheitszustand.
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Der Gesetzgeber behandelt die Adoptivfamilie
wie jede andere auch. Das Kind erhält den Familiennamen der Adoptiveltern.
Diese haben die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einem gemeinschaftlichen
ehelichen Kind. Das bedeutet: Sie können zum Beispiel den Wohnort
und die Schulausbildung des Kindes bestimmen.
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Die leiblichen Eltern haben keinen Anspruch zu
erfahren, wo das Kind lebt und wie es ihm geht. Allerdings ist
es häufig möglich, über das Jugendamt zumindest ein paar Informationen
von dem Kind zu bekommen. Ein direkter Kontakt zum Kind ist eher
selten.
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Auch die übrigen Rechte des Kindes sind eher
schwach: Nur wer älter als vierzehn Jahre ist, kann bei seiner
Adoption mitreden. Ansonsten bestimmen alleine die Erwachsenen.
Die neuen Eltern können sogar den Vornamen eines sehr jungen Kindes
ändern, wenn das Vormundschaftsgericht zustimmt.
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- Aufnahme ins Adoptionsverfahren.
- Eignungsprüfung: Vorbereitungsseminar, mehrere Hausbesuche,
psychologisches Gutachten.
- Eignungsbescheinigung.
- Bewerbung um ein Kind.
- Vermittlung eines Kindes.
- Bis zweijährige Kontrollphase.
- Endgültige Adoption
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Abhängig vom Alter sind auch die Wünsche des
Kindes zu berücksichtigen. Die Adoptiveltern müssen dem Kind eine
Ausbildung bezahlen und ihm auch in Konfliktsituationen beistehen.
Nur in ganz besonderen Ausnahmenfällen ist es zulässig, die Adoption
wieder aufzuheben. Zum Beispiel, wenn das Wohl des Kindes gefährdet
ist.
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