Adoption - Rechte und Pflichten
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Adoption - Rechte und Pflichten
FINANZtest  KOMPASS
FINANZtest-Ausgabe 10/1999
Leibliche Eltern Adoptivkind
Adoptiveltern
Rechte Rechte Verfahren Rechte und Pflichten

Bei der Religionszugehörigkeit sind die Wünsche der abgebenden Eltern zu achten. Das verlangt das deutsche Adoptionsrecht. Mehr Rechte haben die leiblichen Eltern bei Adoptionen in Deutschland meist nicht. Das Jugendamt sucht die künftigen Eltern aus und kontrolliert, ob sich das Kind richtig entwickelt.

Das Kind hat in seiner Adoptionsfamilie die gleichen Rechte wie ein eheliches Kind. Es ist voll erb- und unterhaltsberechtigt. Dafür erlöschen die Rechtsansprüche gegen die leibliche Familie. Stirbt zum Beispiel der leibliche Vater, geht das Kind leer aus.

  • Bewerbung beim Jugendamt oder freien Wohlfahrtsträger.
  • Ein Partner muss mindestens 25, der andere mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Gesichertes Einkommen.
  • Bereitschaft eines Elternteils, Berufstätigkeit einzuschränken.
  • Ausreichend Wohnraum.
  • Guter Gesundheitszustand.

Der Gesetzgeber behandelt die Adoptivfamilie wie jede andere auch. Das Kind erhält den Familiennamen der Adoptiveltern. Diese haben die gleichen Rechte und Pflichten wie bei einem gemeinschaftlichen ehelichen Kind. Das bedeutet: Sie können zum Beispiel den Wohnort und die Schulausbildung des Kindes bestimmen.

Die leiblichen Eltern haben keinen Anspruch zu erfahren, wo das Kind lebt und wie es ihm geht. Allerdings ist es häufig möglich, über das Jugendamt zumindest ein paar Informationen von dem Kind zu bekommen. Ein direkter Kontakt zum Kind ist eher selten.

Auch die übrigen Rechte des Kindes sind eher schwach: Nur wer älter als vierzehn Jahre ist, kann bei seiner Adoption mitreden. Ansonsten bestimmen alleine die Erwachsenen. Die neuen Eltern können sogar den Vornamen eines sehr jungen Kindes ändern, wenn das Vormundschaftsgericht zustimmt.

  • Aufnahme ins Adoptionsverfahren.
  • Eignungsprüfung: Vorbereitungsseminar, mehrere Hausbesuche, psychologisches Gutachten.
  • Eignungsbescheinigung.
  • Bewerbung um ein Kind.
  • Vermittlung eines Kindes.
  • Bis zweijährige Kontrollphase.
  • Endgültige Adoption

Abhängig vom Alter sind auch die Wünsche des Kindes zu berücksichtigen. Die Adoptiveltern müssen dem Kind eine Ausbildung bezahlen und ihm auch in Konfliktsituationen beistehen. Nur in ganz besonderen Ausnahmenfällen ist es zulässig, die Adoption wieder aufzuheben. Zum Beispiel, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.

Quelle und Copyright: Stiftung Warentest - 10/99

 

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