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Unterlagen und Verfahren in Deutschland

Für die Abwicklung einer Adoption benötigt Ihr verschiedene Unterlagen. Die deutschen Jugendämter brauchen für eine Adoption

  • einen ausgefüllten Antrag (die Antragsvordrucke sind unterschiedlich) oder eine selbst geschriebene Bewerbung
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsnachweis
  • jeweils einen Lebenslauf von beiden Partnern (vorteilhaft kann ein ausführlicher Lebenslauf sein, wobei nachgefragt werden sollte, ob er handschriftlich sein soll)
  • polizeiliche Führungszeugnisse von beiden Personen
  • ärztliche Atteste vom Hausarzt (sofern nichts anderes festgelegt ist)
  • Staatsangehörigkeitsnachweis (wird nicht immer verlangt)
  • Verdienstnachweise, Vermögens -und Schuldennachweise

Nachdem die Adoptionsbewerber Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen haben, folgen meist zwei Gespräche zwischen den Bewerbern und der Sozialarbeiterin oder dem Sozialarbeiter. Dabei werden die Bewerber über das Verfahren zur Feststellung der Adoptionseignung aufgeklärt sowie darüber, dass sie keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes haben. Schließlich bekommt das Bewerberpaar einen Fragebogen mit nach Hause, in dem unter anderem der Kinderwunsch näher begründet werden muss. Dieser Fragebogen ist mit den oben genannten Unterlagen wieder beim Jugendamt einzureichen.

Beispielsweise können folgende Fragen gestellt werden:

  • Warum will ich ein Kind, warum wollen wir ein Kind?
  • Möchte es einer mehr als der andere?
  • Welche Veränderungen erwarten wir für uns selbst und für die Beziehung?
  • Was bedeutet "ein Kind haben" für mein Selbstwertgefühl?
  • Was bedeutet "ein Kind haben" für meine Partnerschaft?
  • Was bedeutet für mich Kinderlosigkeit? Kann ich mir ein Leben ohne Kind vorstellen?
  • Was wissen wir über mögliche Ursachen von Kinderlosigkeit?
  • Wie reagiert die Verwandtschaft auf die Kinderlosigkeit?
  • Was könnte der Grund sein, dass das Kind bislang noch nicht in unsere Beziehung kommen will, obwohl wir es uns so sehr wünschen?
  • Welche Vorstellung habe ich, wie ein Kind erzogen und wie mit Problemen umgegangen werden soll?
  • Welche Erfahrung mit Kirche liegen vor, welche religiösen  Erziehungsvorstellungen gibt es?
  • Welche Art von Kind können wir uns vorstellen, welche am besten zu uns passt (Alter, Geschlecht, Temperament, Interessen)?
  • Mit welchen Auffälligkeiten könnten wir umgehen (Sprachentwicklung, Aggressivität, geistige Behinderung)?
  • Wo liegen nach unseren persönlichen Einschätzung unsere Stärken und Schwächen in der Kindererziehung?
  • Im Falle einer Trennung, welches Elternteil soll das Sorgerecht erhalten?

Nach dem Einreichen der Unterlagen führt das Jugendamt das Eignungsverfahren durch. In der Regel führt die zuständige Sozialarbeiterin oder der zuständige Sozialarbeiter zwei oder drei Gespräche mit den Adoptivbewerbern. Bei uns waren es drei Gespräche, die bei uns zu Hause mit dem Sozialarbeiter stattfanden. In unseren Gesprächen ging es um unsere Kindheit, die Beziehung zu Eltern und Geschwistern, wie wir uns kennen gelernt haben, unsere Beziehung zueinander, unsere Erziehungsvorstellungen und natürlich unsere Kinderlosigkeit. Wichtigste Frage ist, warum ihr euch ein Kind wünscht. Die Antwort sollte genau überlegt werden. Außerdem wurden wir gefragt, ob wir auch ein Pflegekind nehmen würden und wenn nein, aus welchen Gründen wir keines wollen. In den Gesprächen geht es auch um das Leben mit einem adoptierten Kind und den Unterschied von offener und nichtoffener Adoption.

Es gibt aber auch Jugendämter, die ein anderes Eignungsverfahren in Form von Gruppensitzungen und Gruppendiskussionen durchführen. In der Gruppe sind vier bis fünf Ehepaare oder Lebenspartner, die Diskussionsthemen werden vorgegeben und anwesend sind mehrere Sozialarbeiter. Diskussionsthemen können z. B. sein: Beteiligte beim Adoptionsverfahren, medizinisch vorbelastete Kinder, die Wirkung der Adoption auf das Urvertrauen des Kindes.

Das Eignungsverfahren wird einige Monate in Anspruch nehmen, je nach Jugendamt zwischen 4 und 9 Monaten. Danach wird auf Wunsch der Adoptivbewerber - wenn diese sich noch bei anderen Jugendämtern bewerben wollen - ein Sozialbericht erstellt. Es ist jedoch unterschiedlich, ob dieser Bericht den Bewerbern ausgehändigt wird, innerhalb Deutschlands schicken sich die Jugendämter die Berichte lieber direkt zu. Am besten klärt ihr diese Frage mit eurer Sozialarbeiterin oder eurem Sozialarbeiter. Bei einer Auslandsadoption braucht ihr diesen Bericht unbedingt, in den meisten Ländern wird er verlangt.

Die festgestellte Eignung gilt allerdings nur zwei Jahre, grundsätzlich sollte man daher in Kontakt mit dem Jugendamt bleiben. Wie dieser Kontakt aussehen soll, ist allerdings sehr unterschiedlich, bei manchen Jugendämtern reicht vielleicht ein Anruf alle 6 Monate.

Nun heißt es abwarten und Geduld haben, denn die Wartezeit ist unter Umständen lang.

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Zahlen und Statistik

In Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen gab es nach Angaben der GZA im Statistikjahr 1995 600 Bewerberpaare gegenüber 80 durchgeführten Fremdadoptionen. Das Verhältnis ist also etwa 1 zu 8. In Großstädten wie z. B. Hamburg ist die Chance, ein Kind zu adoptieren besser - nämlich 1 zu 3. Für die gesamte Bundesrepublik sieht die nüchterne Statistik wie folgt aus: auf 3.000 Adoptionen kommen 24.000 Bewerberpaare (davon 22.000 im Westen und 2.000 im Osten). In allen Zahlen sind Stiefkindadoptionen oder Adoptionen innerhalb der Verwandtschaft nicht enthalten. Weitere Infos.

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Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle

Zur Frage, warum möchte man/frau ein Kind adoptieren, folgt jetzt ein Text der GZA - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein:

    „Die Motive eines Adoptionswunsches können sehr vielfältig und oftmals nicht eindeutig sein. Wichtig ist, dass Sie sich genügend Zeit nehmen, miteinander darüber zu sprechen, dass Sie Ihre Gedanken und Gefühle mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Adoptionsvermittlungsstelle austauschen und auch mit Freunden und Verwandten über Ihr Vorhaben diskutieren. Es ist verständlich, dass viele Ehepaare, die erfahren, dass sie keine eigenen Kinder bekommen können, eine Adoption als mögliche Alternative anstreben. Sie sollten jedoch auch darüber nachdenken, ob für Sie ein Leben ohne Kinder denkbar und befriedigend sein kann.

    Eine unklare Motivationslage kann schwerwiegende Enttäuschungen hervorrufen, wenn beispielsweise das adoptierte Kind die gesetzten Erwartungen nicht erfüllen kann. Höchst problematisch wäre auch, wenn nur einer von Ihnen den Wunsch hat, ein Kind zu adoptieren. Der „überredete“ Partner würde in unweigerlich auftretenden innerfamiliären Krisen wahrscheinlich nur eine begrenzte Hilfe sein können. Wenn Sie eigene Kinder haben, sollten Sie sich sehr gewissenhaft die Frage stellen, ob Sie den eigenen wie den adoptierten Kindern in gleicher Weise gerecht werden können. Gelegentlich wünschen sich Adoptionsbewerber für ihr eigenes Kind ein weiteres als Spielkamerad oder als Hilfe bei der Erziehung ihres Einzelkindes. Die Wunschvorstellungen sich liebender und gegenseitig erziehender Geschwister aber ist, nach aller Erfahrung, nicht sehr realistisch. Auch besteht die Gefahr nervenaufreibender Rivalitäten. Manche Eltern, die ihr Kind durch Tod verloren haben, versuchen, durch die Aufnahme eines Adoptivkindes den erlittenen Verlust zu überwinden. Wenn Sie ein Kind verloren haben, aber brauchen Sie Zeit, um Schmerz und Trauer zu überwinden. Diese Zeit sollten Sie sich geben. Und Sie müssen wissen, dass Ihr Kind nicht ersetzbar ist. Manche Ehepaare haben während des jahrelangen, vergeblichen Wartens auf ein eigenes Kind ein illusionäres Wunschbild entwickelt. In ihrer Vorstellung ist ein Kind ein stets zärtliches, hilfs- und liebebedürftiges und dankbares Wesen. Im Gegensatz zu diesem „Traumkind“ ist das „reale Kind“ vom ersten Tages seines Daseins in der Familie an anspruchsvoll, lebhaft und anstrengend. Es fordert Sie mit „Haut und Haaren“. Ihre Nerven und Ihre Geduld können Belastungsproben ausgesetzt werden, die in Ihren Träumen nicht vorkamen. Wie auch bei leiblichen Kindern werden Sie enttäuscht sein, wenn Sie von Ihrem adoptierten Kind fortwährende Dankbarkeit erwarten. Andere Eheleute hoffen, durch die Aufnahme eines Kindes ihrem Eheleben neue Inhalte geben, vielleicht sogar den Bestand der Ehe sichern zu können. Auch solche Hoffnungen werden sich als trügerisch erweisen. Kein Kind kann allein durch sein Dasein das sich auflösende Band zwischen den erwachsenen Partnern festigen.“

Dieser Text stellt die Frage nach dem „Warum ein Kind adoptieren“ aus der Sicht der Adoptionsvermittlungsstelle dar. Aus dem Inhalt lässt sich entnehmen, welche Begründungen lieber vermieden werden sollten.

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Unterlagen und Verfahren im Ausland

Nachdem ihr das Eignungsverfahren beim zuständigen deutschen Jugendamt abgeschlossen habt, könnt ihr euch an einen der genannten Vereine wenden. Diese sind bei Auslandsadoptionen behilflich. Dort erfahrt ihr, welche Unterlagen in dem jeweiligen Land benötigt werden, z. B. psychologische Atteste in Brasilien u.ä.

Es ist ziemlich schwierig, ohne diesen Kontakt und die Vereinshilfe in einem fremden Land auf eigene Faust eine Adoption durchzuführen. Das Verfahren läuft auch unterschiedlich ab. Die deutschen Jugendämter stehen übrigens Auslandsadoptionen nicht positiv gegenüber und werden euch dabei nicht unterstützen. Manchmal muss die im Ausland erfolgte Adoption in Deutschland noch einmal durchgeführt werden. Man sollte sich vorher möglichst genau informieren. Manche Vereine haben leider schon einen Antragsstopp, lasst euch davon nicht entmutigen. Die Wartezeit für ein ausländisches Kind ist meistens wesentlich geringer.

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Tipps für die Adoption bzw. das Eignungsverfahren

Die Vermittlungsstellen - die örtlichen Jugendämter und Einrichtungen der freien Wohlfahrtsverbände - prüfen die Adoptionsbewerber in intensiven Gesprächen auf ihre Eignung. Zu den formalen Voraussetzungen gehört, dass die künftigen Eltern körperlich und geistig gesund sind, ein festes Einkommen haben und über genügend Wohnraum verfügen.

Eine Höchstaltersgrenze für Adoptiveltern ist im Gesetz nicht vorgesehen. In der Praxis werden Säuglinge und Kleinkinder jedoch nur an Ehepaare vermittelt, die nicht älter sind als 35. Die untere Altersgrenze liegt bei 21 Jahren. Will ein Alleinstehender ein Kind adoptieren, so muss er mindestens 25 Jahre alt sein. Der Adoption vorgeschaltet ist eine Pflegezeit von einem Jahr.

Im Vordergrund stehen bei der Adoptionsvermittlung die Bedürfnisse des Kindes. Ein Grundsatz lautet: Wir suchen Eltern für Kinder - nicht umgekehrt! Adoptionswillige müssen sich daher über ihre Motive im klaren sein: Soll das Kind die Ehe retten, das Liebesbedürfnis der Eltern befriedigen, als Ersatz für ein verstorbenes eigenes Kind dienen - oder geht es darum, ein fremdes Kind vor allem um seiner selbst willen anzunehmen und zu lieben?

Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung ein paar Bücher zum Thema Adoption zu lesen. Es macht meist einen besseren Eindruck, wenn man informiert ist und sich mit der Problematik der Adoption auseinander gesetzt hat. In unserem Jugendamt wurden unsere Gespräche in einer Selbsthilfegruppe mit anderen Adoptivbewerbern und ungewollt Kinderlosen sehr positiv bewertet, da dadurch der Eindruck entstanden ist, dass wir uns viel mit dem Thema auseinander setzen (das war auch tatsächlich so).

Sicherlich ist es auch positiv, Kontakt zu Adoptivfamilien zu haben und die Erfahrungen zu besprechen. Verschweigt dem Jugendamt in den Gesprächen nichts und legt z. B. offen die Pläne und Gründe für eine geplante Auslandsadoption dar.

Ein gutes Verhältnis zum Jugendamt ist wünschenswert, aber nicht immer möglich.

Stellt dem Jugendamt Fragen zum Verfahren, die Wartezeit und wie der regelmäßige Kontakt aussehen soll.

Den Erfahrungsaustausch mit anderen Adoptivbewerbern haben wir als wirklich hilfreich empfunden. Fragt nach, ob es eine solche Selbsthilfegruppe gibt, oder gründet selbst eine. Es gibt mehr ungewollt Kinderlose als man denkt.

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Sozialbericht

Viele Bewerber hatten oder haben Probleme mit ihren zuständigen Jugendämtern. Dann stellt sich natürlich die Frage, ob auch eine andere Behörde oder Organisation den Sozialbericht erstellen kann. Zugelassen sind alle in Deutschland anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen. Eine Auswahl:

weitere Adressen

Adoptionszentrale des Diakonischen Werkes, Einbrunger Str. 56, 40489 Düsseldorf, Tel. 0211/4087950

Adoptionszentrale des Sozialdienstes katholischer Frauen (Caritasverband), Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund, Tel. 0231/528126

Verein Eltern für Kinder e.V., Burgdorfstraße 1, 13353 Berlin, Telefon 030/46507571, Telefax 030/4614520, http://www.eltern-fuer-kinder-ev.de

Internationaler Sozialdienst e.V., Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Monisstraße 4, 60320 Frankfurt am Main, Tel.: (069) 95 63 07 -43/ -44/ -45, www.iss-ger.de

Pro Infante/Aktion Kind in Not e.V., Westerwaldweg 28 53424 Remagen, Tel. 02228/1658, Fax 02228/8414, E-Mail proinfante@aol.com, www.proinfante.de

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Checkliste/Zusammenfassung
  • Informiert Euch ausführlich, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und welche Unterlagen benötigt werden, wenn Ihr ein Kind adoptieren wollt. Sprecht mit Adoptiveltern, die das Bewerbungsverfahren bereits erfolgreich durchlaufen haben.
  • Bereitet Euch gründlich auf die Bewerbungsgespräche vor. Das Jugendamt beziehungsweise der zuständige Sozialarbeiter wird in der Regel nach Eurer  Kindheit, Familie, Eurer Beziehung und nach Euren Erziehungsvorstellungen fragen. Wichtigste Frage wird sein, warum Ihr ein Kind adoptieren wollt. Möglicherweise werdet Ihr auch gefragt, ob Ihr ein Pflegekind nehmen würdet, wenn nein, aus welchen Gründen nicht.
  • Erhaltet Ihr eine Eignungsbescheinigung, solltet Ihr weiterhin mit Eurem Jugendamt in Kontakt bleiben. Fragt, wie dieser Kontakt aussehen soll.
  • Zwar gibt es keine starre Grenze, aber ab einem Alter von 35 Jahren sinken die Chancen, noch ein Kind zu adoptieren. Überlegt, ob Ihr ein Kind in Pflege nehmen wollen. Pflegekinder bleiben häufig dauerhaft bei ihrer neuen Familie. Allerdings hättet Ihr als Pflegeeltern darauf keinen Anspruch, denn das Sorgerecht bleibt bei den leiblichen Eltern. Immerhin rund ein Drittel aller Pflegekinder wird aber später adoptiert.
  • Informiert Euch ausführlich, wenn Ihr ein ausländisches Kind adoptieren wollt. Grundsätzlich gilt: Die Adoption ausländischer Kinder ist nicht leichter als die deutscher Kinder. Auch dafür müsst Ihr ein Bewerbungsverfahren durchlaufen. Die Adoption eines ausländischen Kindes kostet häufig mehr als 5.000 Euro - vor allem durch die Gebühren der deutschen Vermittlungsstellen sowie Flug- und Aufenthaltskosten für die Reise in das Adoptivland.
  • Möglicherweise erhaltet Ihr dubiose Angebote von ausländischen Rechtsanwälten und Agenturen, die angeblich schnell und unbürokratisch helfen können. Behandelt solche Angebote mit äußerster Vorsicht.

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